Wofür brauche ich das System?
Ab sofort müssen Unternehmen und öffentliche juristische Einrichtungen mit einer Mitarbeiteranzahl von 50 oder mehr eine Meldestelle für interne Probleme vorhalten. Gleiches gilt für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 10.000.
Die Meldekanäle müssen allgemein zugänglich sein, z. B. durch einen Link auf ihrer Webseite. Nach Erhalt eines Hinweises ist eine Benachrichtigung des Hinweisgebers über den Eingang innerhalb von 7 Tagen vorgeschrieben. Daraufhin werden die Hinweise untersucht, und entsprechende Maßnahmen werden ergriffen.
Unsere Software-Lösung
Für Unternehmen
für Unternehmen 1 bis 49 Mitarbeitende
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 79,-
für Unternehmen 50 bis 99 Mitarbeitende
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 89,-
für Unternehmen 100 bis 249 Mitarbeitende
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 109,-
für Unternehmen 250 bis 500 Mitarbeitende
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 149,-
- In wenigen Schritten einsatzbereit
- Anpassung an Ihr eigenes Corporate Design durch individuelle (Sub-)Domains, Logo & Layout
- Definieren Sie Themengebiete, Standorte, An- sprechpartner & Kontaktdaten nach Bedarf
- Schnell und sicher zu neuen Hinweisen in nur drei Schritten
- Geführte Eingabe von Hinweisen mit optionaler Anonymität
- Zusammenfassung der Angaben und Wahl eines sicheren Kennworts
- Klare Übersicht über den aktuellen Stand des Hinweises
- Bearbeitung des Hinweises möglich
- Automatische E-Mail-Benachrichtigungen für neue Kommentare oder Statuswechsel möglich
- Kommunikation mit Hinweisgebenden über Kommentarfunktion
- Möglichkeit zur Erstellung interner Notizen zu jedem Hinweis
- E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Hinweisen, Kommentaren, Statuswechseln und anstehenden Fristen
- Umfassende Bearbeitungshistorie
- Verwendung sicherer Kennwörter gemäß BSI-Standard
- Zugriff nur für berechtigte Personen
- Nutzung ausschließlich deutscher Server für Datensicherheit
- Daten werden sparsam und minimal erhoben, um den Datenschutz zu gewährleisten
Für Kommunen
für Kommunen von 1 bis 999 Einwohner
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 80,-
für Kommunen von 1.000 bis 9.999 Einwohner
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 95,-
für Kommunen von 10.000 bis 24.999 Einwohner
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 119,-
für Kommunen von 25.000 bis 49.999 Einwohner
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 160,-
für Kommunen von 50.000 bis 99.999 Einwohner
pro Monat bei jährlicher Zahlung, sonst 189,-
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